Das BFSG steht für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es wurde in Deutschland am 22. Juli 2021 verkündet und dient der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA). Ziel des Gesetzes ist es, den barrierefreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Hier sind die wichtigsten Punkte:
📘 Ziel des BFSG
Das Gesetz verpflichtet Hersteller und Dienstleister dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
🧩 Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?
Produkte:
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Geldautomaten, Zahlungsterminals
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Computer (Hardware), Smartphones
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E-Book-Reader
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Zahlungskartenlesegeräte
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Fernsehempfangsgeräte mit interaktiven Funktionen
Dienstleistungen:
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Bankdienstleistungen für Verbraucher (z. B. Online-Banking)
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E-Commerce (Webshops)
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Telekommunikationsdienste
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Personenbeförderungsdienste (z. B. Fahrkartenautomaten)
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Zugang zu audiovisuellen Medien (z. B. barrierefreier Videotext, Untertitelung)
📅 Zeitplan / Inkrafttreten
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Gültig ab: 28. Juni 2025 (Unternehmen müssen bis dahin die Anforderungen umsetzen)
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Übergangsfrist für kleine Unternehmen (unter 10 Beschäftigte und < 2 Mio. € Jahresumsatz): Sie sind von der Pflicht ausgenommen, aber können freiwillig barrierefrei anbieten.
⚙️ Was bedeutet „barrierefrei“ im BFSG?
Das Gesetz orientiert sich an bestehenden Normen und Richtlinien, u.a.:
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EN 301 549 (für digitale Barrierefreiheit)
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WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines)
Barrierefreiheit im Sinne des BFSG bedeutet, dass Informationen, Kommunikation, Technik und Dienstleistungen so gestaltet sein müssen, dass sie von allen Menschen – unabhängig von Behinderung – genutzt werden können.
🏢 Wer ist zuständig für die Kontrolle?
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer prüfen die Einhaltung. Es gibt außerdem ein Beschwerdesystem für Verbraucher:innen, wenn Barrieren auftreten.
📝 Wichtige Begriffe im Gesetz
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Wesentliche Funktionalität: Das Hauptziel bzw. der Hauptnutzen eines Produkts oder einer Dienstleistung.
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Unverhältnismäßige Belastung: Es gibt Ausnahmen, wenn die Umsetzung technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist.
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